Entwickelt mit dem Blick für’s Wesentliche.

Transparenter Zertifizierungsprozess – in nur 3 Schritten

Schritt 1

Sie beantragen die Zertifizierung unkompliziert per Klick auf den oben stehenden Button.

Schritt 2

Primezert® startet den Prozess automatisch und informiert Sie.

Schritt 3

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Zertifikat und Logo für Ihre Seite.

Vertrauen schafft Kunden

Wir prüfen die Identität jedes Siegelanwärters gründlich und gewissenhaft mit mehreren Prüfmethoden. Unser Prüfverfahren gestaltet sich dabei für unsere Mandanten gleichermaßen transparent, konzentriert und kostengünstig. Wir von Primezert möchten Ihnen als Anbieter damit die Möglichkeit geben, Ihre Identität im sonst so anonymen Internet testieren zu lassen, um hierdurch das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und Ihre Anbieterposition zu stärken.

Win-Win-Situation:
Für Sie und Ihre Kunden


Sie und Ihre Kunden profitieren gleichermaßen von einem Primezert®–Gütesiegel:

Ihre Zertifizierung konzentriert sich auf die wichtigsten Aspekte eines Prüfsiegels. Es werden Ihre Identität und Authentizität einer vollumfänglichen Prüfung unterzogen, die aber durch ein standardisiertes Verfahren wegen des Verzichts auf unnötige Zusatzleistungen kostengünstig angeboten werden kann. So werden sich die Zertifizierungskosten in den meisten Fällen also schon sehr bald lohnen.

Auf der anderen Seite können nun Kaufinteressenten und Nutzer ruhigen Gewissens Ihren Angeboten als geprüfter Seitenbetreiber vertrauen, da Ihre Identität und Authentizität gewährleistet ist. Folglich steht einem Einkauf oder einer Beauftragung nichts entgegen und es wird ein unbelastetes Surf- und Kaufverhalten der Seitenbesucher realisiert.

Die Primezert® ID-Prüfung

Wir überprüfen die Identität des Seitenbetreibers anhand der folgenden Kriterien zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Seiten-Betreiber, etwaige Änderungen Primezert® sofort mitzuteilen. Nach jeder Änderung erfolgt grundsätzlich eine Überprüfung der geänderten Daten. Turnusmäßig wird nach Ablauf eines Jahres eine vollumfängliche Nachprüfung durchgeführt, womit sichergestellt wird, dass die geprüften Daten maximal ein Alter von 12 Monaten besitzen. Ein Verstoß des Händlers gegen seine Pflichten und Obliegenheiten, welche sich aus dem Primezert®-Vertrag ergeben, führt je nach Gewicht der Verfehlung zu dessen Ermahnung unter Fristsetzung der unverzüglichen Nachbesserung oder zur sofortigen Aberkennung des Primezert®-Prüfsiegels. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Händler etwaige Änderungen der Adress-, Kontakt- oder Identitäts-Angaben nicht unverzüglich meldet und eine Nachprüfung ermöglicht. Der Händler kann gegen eine Aberkennung Beschwerde einreichen, die aber keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

Im Detail: Das Primezert® Identitätsprüfverfahren

1. Prüfung personenbezogener Angaben mittels PostIDENT-Verfahren
1.1 bei Einzelunternehmungen: Identität und Anschrift des Unternehmers
1.2 bei Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (GbR): Identität und Anschrift jedes Unternehmers (Gesellschafters). Bei abweichender Anschrift des Unternehmens erfolgt eine Überprüfung von mindestens einem Gesellschafter am Unternehmenssitz.
1.3 bei Kapital-Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UG (haftungsbeschränkt) und GmbH): Identität und Anschrift jedes Geschäftsführers, wobei die Identitätsprüfung mindestens eines Geschäftsführers am Unternehmenssitz erfolgt.
1.4 bei Aktiengesellschaften (AG): Identität und Anschrift des gesamten Vorstandes, wobei die Identitätsprüfung mindestens eines Vorstandes am Unternehmenssitz erfolgt.
1.5 bei Kommanditgesellschaften (KG): der Komplementär und der Kommanditist werden jeweils entsprechend der Unternehmensform nach den jeweiligen Voraussetzungen (vgl. 1.1 – 1.4) geprüft.
2. Prüfung der Firmenadressen und der gewerblichen Anmeldung
2.1 Mittels des unter Kapitel 1 durchgeführten PostIDENT-Verfahrens erfolgt eine mittelbare Prüfung des Haupt-Unternehmenssitzes (als ladungsfähige Anschrift).
2.2 Es wird ein etwaiger Gewerbenachweis (Gewerbeanmeldung) des Seiten-Betreibers daraufhin geprüft, dass dieser insbesondere die angegebene Adresse sowie die konkrete Handelsaktivität legitimiert.
2.3 Verfügt der Seiten-Betreiber über eine registergerichtliche Eintragung (Handelsregister), so wird ein aktueller Registerauszug mit Angaben der Anbieterkennzeichnung der zu zertifizierenden Onlinepräsenz und mit den geprüften Angaben abgeglichen.
2.4 Die Firmenanschrift wird zudem durch das Anschriftenprüfverfahren der Deutschen Post AG geprüft.
3. Überprüfung der verwendeten Zahlarten mittels Zwei-Wege-Prüfung
3.1 Bankdatenprüfung
3.1.1 Es wird dazu eine Testüberweisung auf die vom Seiten-Betreiber angegebenen Bankkonten ausgeführt. der im Verwendungszweck angegebene Code zählt hierbei als Rückbestätigungs-Code, den der Seiten-Betreiber nach Geldeingang Primezert® zur Rückbestätigung mitteilen muss.
3.1.2 Der Seiten-Betreiber tätigt von seinem angegebenen Bankkonto eine Testüberweisung i. H. v. 0,01 Euro an Primezert®. Hiermit wird u. a. die bei der Bank hinterlegte Kontoinhaberschaft durch die Angaben auf dem Kontoauszug nochmals durch Primezert® gegengeprüft.
3.2 PayPal-Adressen-Prüfung (sofern der Seiten-Betreiber die Zahlart PayPal anbietet)
3.2.1 Es wird dazu eine Testtransaktion auf das PayPal-Konto des Seiten-Betreibers ausgeführt. Der Überweisungsbetrag zählt hierbei als Code, den der Seiten-Betreiber nach Geldeingang Primezert® zur Rückbestätigung mitteilen muss.
3.2.2 Der Seiten-Betreiber tätigt von seinem PayPal-Konto eine Testüberweisung i. H. des nach Maßgabe des Punktes 3.2.1 an den Betreiber an Primezert® zuvor gezahlten Betrages. Hiermit wird u. a. die bei PayPal hinterlegte und auf dem PayPal-Kontoauszug angegebene Kontoinhaberschaft nochmals durch Primezert® gegen geprüft.
4. Prüfung der Telekommunikations- und elektronischen Kontaktmöglichkeiten
4.1 Es werden die vom Seiten-Betreiber auf dessen durch geprüfte-ID.de zertifizierten Seiten veröffentlichten E-Mail-Adressen angeschrieben und eine Rückmeldung des Seiten-Betreibers auf diese Mail hin geprüft.
4.2 Ebenso werden alle vom Seiten-Betreiber auf dessen durch Primezert® zertifizierten Seiten veröffentlichten Telefonnummern angerufen und auf Echtheit geprüft.
5. Anbieterkennzeichnung
5.1 Der Seiten-Betreiber muss an einer leicht auffindbaren Stelle auf jeder Seite der zu zertifizierenden Onlinepräsenz unter einer eindeutigen Angabe eine ständig und unmittelbar verfügbare Anbieterkennzeichnung (Impressum) veröffentlichen.
5.2 Zwingende Bestandteile dieser Anbieterkennzeichnung
5.2.1 Vollständiger Name und ggf. Rechtsform des Anbieters
5.2.2 den/die Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen
5.2.3 Ladungsfähige Anschrift des Anbieters in Deutschland (Straße, Postleitzahl, Ort); sofern ein Handelsregisterauszug verfügbar ist, entsprechend der dort eingetragenen Adresse
5.2.4 Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Kundenanfragen (Kundendienstinformation), ggf. Telefaxnummer
5.2.5 sofern eine Eintragung des Seiten-Betreibers in ein öffentliches Unternehmensregister, wie das Handelsregister, vorliegt, das Registergericht und die zugehörige Registernummer
5.2.6 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden, mindestens aber die Steuernummer
5.2.7 soweit rechtlich erforderlich, die zuständige Aufsichtsbehörde, die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Bezeichnung verliehen wurde sowie ein Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen.
5.2.8 bei der Erbringung von Dienstleistungen die Angabe einer etwaig erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung sowie deren räumlicher Geltungsbereich
5.2.9 bei journalistisch/redaktionell gestalteter Produkt-Präsentation der für den spezifischen Inhalt jeweils Verantwortliche
5.3 Falls der Seiten-Betreiber hinsichtlich der Lieferung oder Dienstleistung nicht selbst Vertragspartner des Kunden wird, sondern den Abschluss von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen mit einem anderen Leistungsträger vermittelt, muss er die vollständigen Angaben zu jedem Leistungsträger im Umfang des Absatzes 5.2 zugänglich machen. Darüber hinaus muss in einem solchen Falle der Seiten-Betreiber sicherstellen, dass auch die Leistungsträger die nachstehenden Kriterien vollumfänglich erfüllen.
5.4 Alle Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Impressum) müssen mit den von Primezert® bestätigten Angaben übereinstimmen. Primezert® gleicht daher auch die auch diese Angaben vor Vergabe des Siegels ab.